"Jährliches Dokument" nach § 10 WpPG
Nach § 10 des am 1. Juli 2005 in Kraft getretenen Wertpapierprospektgesetzes ("WpPG") sind börsennotierte Unternehmen dazu verpflichtet, mindestens einmal jährlich alle gesellschafts- und kapitalmarktrechtlichen Veröffentlichungen in einem Dokument ("jährliches Dokument") zur Verfügung zu stellen.Im Nachfolgenden finden Sie das "jährliche Dokument" für 2005.
- Ad-hoc-Meldungen nach § 15 WpHG
- Mitteilungen über Directors´ Dealings nach § 15a WpHG
- Mitteilungen über Stimmrechtsveränderungen nach den §§ 25 und 26 WpHG
- Zwischenbericht/Quartalsberichte für das Geschäftsjahr 2005
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Geschäftsbericht
(Jahresabschluss des Vossloh Konzern 2004 und Jahresabschluss der Vossloh AG 2004) - Einladung zur Hauptversammlung am 25. Mai 2005
- Dividendenbekanntmachung für das Geschäftsjahr 2004
- Unternehmenskalender für das Geschäftsjahr 2005
Archiv "Jährliches Dokument"
