Stimmrechtsvertretung 2009
Wenn Sie nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, bieten wir Ihnen die Möglichkeit der Stimmrechtsvertretung durch Mitarbeiter unserer Gesellschaft an.Aktionäre benötigen hierzu eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung, die bei dem depotführenden Institut zu beantragen ist. Auf dieser Eintrittskarte ist ein entsprechendes Vollmachts- und Weisungsformular abgedruckt.
Die Stimmrechtsvertreter sind durch Ihre Vollmacht nur insoweit zur Stimmrechtsausübung befugt, soweit Sie eine ausdrückliche Weisung zu den einzelnen Tagesordnungspunkten erteilt haben. Nur ein ordnungsgemäß ausgefülltes, unterschriebenes und fristgerecht eingegangenes Vollmachts- und Weisungsformular verpflichtet den Stimmrechtsvertreter zur Stimmenabgabe gemäß Ihren Weisungen.
Das vollständig ausgefüllte Formular senden Sie bitte im Original bis spätestens 18. Mai 2009 eingehend an folgende Adresse:
Vossloh AG, c/o Computershare HV-Services AG, Hansastr. 15, 80686 München.
Wir bitten um Verständnis, dass später eingehende Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter nicht mehr berücksichtigt werden können.
