•     Letzte Aktualisierung 19.8.2010
Vossloh - Zur Startseite

Aktienurkunden

Die ordentliche Hauptversammlung der Vossloh Aktiengesellschaft vom 25. Juni 1998 hat unter anderem beschlossen, das Grundkapital in Stückaktien neu einzuteilen und den Anspruch des Aktionärs auf Verbriefung seines Anteils auszuschließen. In der Folge wurden die Aktionäre der Vossloh Aktiengesellschaft - erstmals am 8. August 1998 und erneut am 26. Mai 2006 - aufgefordert, ihre durch Umstellung auf Stückaktien unrichtig gewordenen Nennbetragsaktien einzureichen. Da der Anspruch des Aktionärs auf Verbriefung ausgeschlossen ist, werden keine Aktienurkunden neu ausgegeben. Anstelle der eingereichten Aktienurkunden erhalten die Aktionäre entsprechend der sich aus den eingereichten Aktienurkunden ergebenden Beteiligung Miteigentum nach Bruchteilen an dem bei der Clearstream Banking AG in Sammelverwahrung genommenen Bestand an Stückaktien der Vossloh Aktiengesellschaft. Unrichtig gewordene Aktienurkunden, die nicht eingereicht werden, können nach Durchführung eines formalen Verfahrens für kraftlos erklärt werden (vgl. § 73 AktG).

Darüber hinaus wurde in der ordentlichen Hauptversammlung der Vossloh Aktiengesellschaft vom 25. Juni 1998 eine Erhöhung des Grundkapitals aus Gesellschaftsmitteln beschlossen. Die Aktionäre wurden – erstmals am 8. August 1998 und erneut am 26. Mai 2006 – aufgefordert, die Berichtigungsaktien entgegenzunehmen. Es ist beabsichtigt, die nicht entgegengenommenen Berichtigungsaktien nach Durchführung des vorgeschriebenen Verfahrens für Rechnung der Beteiligten zu verkaufen (vgl. § 214 AktG).

Im Nachfolgenden finden Sie die Aufforderungen und Bekanntmachungen, die im elektronischen Bundesanzeiger und in der Börsenzeitung im Hinblick auf die Aufforderung zur Einreichung unrichtig gewordener Aktien und die Aufforderung zur Entgegennahme der Berichtigungsaktien einschließlich der Androhung des Verkaufs seit dem 26. Mai 2006 veröffentlicht wurden.
Datum Bekanntmachungen
26.05.2006 Erste Aufforderung zur Einreichung unrichtig gewordener Aktienurkunden. Aufforderung an die Aktionäre gemäß § 214 AktG in Bezug auf die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln im Jahr 1998
27.06.2006 Zweite Aufforderung zur Einreichung unrichtig gewordener Aktienurkunden
27.07.2006 Dritte Aufforderung zur Einreichung unrichtig gewordener Aktienurkunden
01.09.2006 Kraftloserklärung der unrichtig gewordenen Aktienurkunden
29.05.2007 Erste Androhung des Verkaufs nicht abgeholter Berichtigungsaktien aus der Kapitalerhöhung 1998 aus Gesellschaftsmitteln
02.07.2007 Zweite Androhung des Verkaufs nicht abgeholter Berichtigungsaktien aus der Kapitalerhöhung 1998 aus Gesellschaftsmitteln
03.08.2007 Dritte Androhung des Verkaufs nicht abgeholter Berichtigungsaktien aus der Kapitalerhöhung 1998 aus Gesellschaftsmitteln