Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat

Vergütungssysteme

Vergütungssystem für
den Vorstand ab Geschäftsjahr 2023

Unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 2019 sowie des Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) wurde das System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder im Oktober 2020 umfassend überprüft, weiterentwickelt und sodann durch die Hauptversammlung gebilligt. Im März 2023 wurde das Vergütungssystem punktuell angepasst.

Das angepasste Vergütungssystem gilt für den Vorstand der Vossloh AG ab dem 1. Januar 2023 und kommt bei Neubestellungen und Vertragsverlängerungen zur Anwendung. Die Hauptversammlung vom 24. Mai 2023 hat das Vergütungssystem für den Vorstand mit einer Mehrheit von 81,57 % der abgegebenen Stimmen gebilligt .

Vergütungssystem für den Vorstand ab 2023

Vergütungssystem für den Aufsichtsrat

Unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 2019 sowie des Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) wurde das maßgeblich in der Satzung der Vossloh AG festgelegte System zur Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder im Oktober 2020 umfassend überprüft und sodann durch die Hauptversammlung gebilligt. Im März 2023 wurde das Vergütungssystem angepasst. Die Hauptversammlung vom 24. Mai 2023 hat das Vergütungssystem für den Aufsichtsrat mit einer Mehrheit von 99,34 % der abgegebenen Stimmen beschlossen .

Die Aufgabe des Aufsichtsrats ist die Beratung und Überwachung des Vorstands. Durch diese Leistung trägt der Aufsichtsrat zur langfristigen Entwicklung der Gesellschaft und zur Förderung der Unternehmensstrategie bei. Das Vergütungssystem für den Aufsichtsrat trägt dieser Verantwortung und dem Tätigkeitsumfang Rechnung. Die beigefügte Übersicht fasst das Vergütungssystem für den Aufsichtsrat zusammen.

Vergütungssystem für den Aufsichtsrat

Vergütungsbericht

Den Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2022 finden Sie nebst Prüfbericht des Wirtschaftsprüfers hier.

Hier finden Sie die Vergütungsberichte der vergangenen Geschäftsjahre als PDF zum Download.