"Jährliches Dokument" nach § 10 WpPG
Nach § 10 des am 1. Juli 2005 in Kraft getretenen Wertpapierprospektgesetzes ("WpPG") sind börsennotierte Unternehmen dazu verpflichtet, mindestens einmal jährlich alle gesellschafts- und kapitalmarktrechtlichen Veröffentlichungen in einem Dokument ("jährliches Dokument") zur Verfügung zu stellen.Im Nachfolgenden finden Sie das "jährliche Dokument" für 2011.
- Ad-hoc-Meldungen nach § 15 WpHG
- Mitteilungen über Directors´ Dealings nach § 15a WpHG
- Mitteilungen über Stimmrechtsveränderungen nach den §§ 26 und 26a WpHG (vormals §§ 25 und 26 WpHG)
- Bekanntmachungen über die Veröffentlichung von Rechnungslegungsberichten nach §§ 37v, 37w, 37x ff. WpHG
- Zwischenbericht/Quartalsberichte für das Geschäftsjahr 2011
-
Geschäftsbericht
(Jahresabschluss des Vossloh Konzerns 2010 und des Jahresabschlusses der Vossloh AG 2010) - Einladung zur Hauptversammlung am 25. Mai 2011
- Dividendenbekanntmachung für das Geschäftsjahr 2010
- Unternehmenskalender für das Geschäftsjahr 2011
Archiv "Jährliches Dokument"
- "Jährliches Dokument" von 2010
- "Jährliches Dokument" von 2009
- "Jährliches Dokument" von 2008
- "Jährliches Dokument" von 2007
- "Jährliches Dokument" von 2006
- "Jährliches Dokument" von 2005
