•     Letzte Aktualisierung 19.1.2012
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Mitteilungen über Stimmrechtsveränderungen nach den §§ 25 und 26 WpHG*

Börsennotierte Gesellschaften müssen Mitteilungen nach § 21 Abs. 1 und 1a des Wertpapierhandelsgesetzes ("WpHG") in einem überregionalen Börsenpflichtblatt veröffentlichen.

Nach § 21 Abs. 1 und 1a des WpHGs ist gegenüber der börsennotierten Gesellschaft sowie der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht meldepflichtig, wer durch Erwerb, Veräußerung oder auf sonstige Weise 5 %, 10 %, 25 %, 50 % oder 75 % der Stimmrechte an einer börsennotierten Gesellschaft erreicht, überschreitet oder unterschreitet.

Im Folgenden sind die Mitteilungen bzw. Veröffentlichungen aus 2005 aufgeführt:

  • Veröffentlichung in der Börsenzeitung vom 27.01.2005
    (die Mitteilung von Schroders plc betreffend)
  • Veröffentlichung in der Börsenzeitung vom 30.03.2005
    (die Mitteilung von Schroders plc betreffend)
  • Veröffentlichung in der Börsenzeitung vom 06.04.2005
    (die Mitteilung von Arnhold and S. Bleichroeder betreffend)



* Mitteilungen über Veränderungen des Stimmrechtsanteils bei börsennotierten Gesellschaften