•     Letzte Aktualisierung 19.1.2012
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"Jährliches Dokument" nach § 10 WpPG

Nach § 10 des am 1. Juli 2005 in Kraft getretenen Wertpapierprospektgesetzes ("WpPG") sind börsennotierte Unternehmen dazu verpflichtet, mindestens einmal jährlich alle gesellschafts- und kapitalmarktrechtlichen Veröffentlichungen in einem Dokument ("jährliches Dokument") zur Verfügung zu stellen.


Im Nachfolgenden finden Sie das "jährliche Dokument" für 2008.

Archiv "Jährliches Dokument"