•     Letzte Aktualisierung 10.8.2011
Vossloh - Zur Startseite

Der Aufsichtsrat der Vossloh AG

Der Aufsichtsrat der Vossloh AG besteht aus sechs Mitgliedern. Da die Zahl der inländischen Mitarbeiter des Vossloh-Konzerns auf Grund der im Jahr 2002 vorgenommenen Transaktionen auf unter 2000 Beschäftigte gefallen ist, bestimmt sich die Zusammensetzung des Aufsichtsrats nicht mehr nach dem Mitbestimmungsgesetz von 1976. Die Zahl der Aufsichtsratsmitglieder richtet sich jetzt nach den aktienrechtlichen Bestimmungen, wobei sich der Aufsichtsrat nach den Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetztes von 1952 zu einem Drittel aus Arbeitnehmervertretern zusammensetzen muss. Zwei Drittel der Mitglieder sind Vertreter der Anteilseigner.

Der Aufsichtsrat überwacht und berät den Vorstand bei der Führung der Geschäfte. Bestimmte wesentliche, in der Geschäftsordnung für den Vorstand geregelte Maßnahmen des Vorstands erfordern die Zustimmung durch den Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat erörtert mit dem Vorstand in regelmäßigen Abständen die Geschäftsentwicklung sowie die Planung, die Strategie und deren Umsetzung. Er verabschiedet die Jahresplanung sowie den Jahresabschluss der Vossloh Aktiengesellschaft und des Vossloh-Konzerns unter Berücksichtigung der Revisions- und Prüfungsberichte des Abschlussprüfers. Der Aufsichtsrat ist darüber hinaus für die Bestellung und Abberufung der Vorstandsmitglieder zuständig.

Vorstand und Aufsichtsrat haben sich auch in diesem Berichtsjahr eingehend mit der Erfüllung der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex befasst, insbesondere mit den von der Kodex-Kommission am 26. Mai 2010 beschlossenen Änderungen. Die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex werden ausnahmslos umgesetzt. Bei der Besetzung von Vorstand, Aufsichtsrat und Führungspositionen im Unternehmen strebt Vossloh Vielfalt (Diversity) an.

Die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats wurde den Neuregelungen des Deutschen Corporate Governance Kodex entsprechend angepasst. Für die künftige Zusammensetzung des Aufsichtsrats wurden konkrete Ziele beschlossen: Unter Beachtung der unternehmensspezifischen Situation der Vossloh AG und des Vossloh-Konzerns wird bei persönlich und fachlich geeigneten Kandidaten eine Weiterentwicklung der Vielfalt im Aufsichtsrat angestrebt. Hierzu gehört auch die Förderung des Anteils von Frauen und der Internationalität im Aufsichtsrat. Jedenfalls ein Aufsichtsratsmitglied soll daher eine Frau sein. Zumindest ein Aufsichtsratsmitglied soll über besondere, langjährige internationale Erfahrungen verfügen.


Vorsitzender des Aufsichtsrates der Vossloh AG:
Dr.-Ing. Wilfried Kaiser


Aufsichtsrat:
  • Dr.-Ing. Wilfried Kaiser, Vorsitzender2,4, München, Diplom-Ingenieur,
    ehemaliges Mitglied des Vorstands der Asea Brown Boveri AG
    • EvoBus GmbH: Mitglied des Aufsichtsrats
    • ACTech GmbH: Mitglied5 des Beirats
    • schenck.de AG: Vorsitzender des Aufsichtsrats
    • Hugo Kern und Liebers GmbH & Co. KG: Mitglied5 des Verwaltungsrats
    • VAG Holding GmbH: Vorsitzender5 des Beirats

  • Peter Langenbach2,4, stellvertretender Vorsitzender, Wuppertal, Rechtsanwalt

  • Dr. Jürgen Blume3,4, Bad Bentheim, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater

  • Dr. Christoph Kirsch3,4, Weinheim, ehemaliger Finanzvorstand der Südzucker AG
    • GELITA AG: Mitglied des Aufsichtsrats
    • HELIKOS SE: Mitglied des Boards

  • Wolfgang Klein1,2,3, Werdohl, Galvaniseur, Vorsitzender des Europäischen und des Konzernbetriebsrats

  • Michael Ulrich1, Kiel, Maschinenschlosser

1 Arbeitnehmervertreter
2 Mitglied des Personalausschusses
3 Mitglied des Prüfungsausschusses
4 Mitglied des Nominierungsausschusses
5 Fakultatives Gremium