Ad-Hoc-Meldungen nach § 15 WpHG
Als börsennotiertes Unternehmen sind wir nach § 15 Wertpapierhandelsgesetz („WpHG“) verpflichtet, Insiderinformationen, welche uns unmittelbar betreffen, unverzüglich zu veröffentlichen. Als Insiderinformation gelten insbesondere konkrete Informationen über nicht öffentlich bekannte Umstände, die geeignet sind, den Börsen- oder Marktpreis der Vossloh-Aktien oder anderer Finanzinstrumente, deren Preis von dem der Vossloh-Aktien abhängt, erheblich zu beeinflussen (vgl. § 13 Abs. 1 WpHG).Unsere laufenden Ad-Hoc-Meldungen finden Sie auf den Seiten der DGAP (Deutsche Gesellschaft für Ad-Hoc-Publizität mbH).
AD-HOC-MELDUNGEN:
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