Governance

Vossloh managt Nachhaltigkeit strategisch, systematisch und transparent. Verankert auf Vorstandsebene, integriert in wichtige Leistungsindikatoren und gestützt auf internationale Standards ist Nachhaltigkeit ein integraler Bestandteil der Unternehmensführung.

Der Nachhaltigkeitsansatz von Vossloh basiert auf einer erstmals 2021 durchgeführten doppelten Wesentlichkeitsanalyse und klaren, messbaren Zielen. Die Einhaltung regulatorischer Anforderungen – beispielsweise gemäß der EU-Taxonomie, der ESRS oder dem GHG-Protokoll – ist für Vossloh selbstverständlich. Unabhängige Audits und externe Ratings bestätigen regelmäßig den Fortschritt unseres Engagements.

Organisation

Der Vorstand von Vossloh trägt die Gesamtverantwortung für alle Nachhaltigkeitsthemen. Im operativen Management ist das Thema Nachhaltigkeit dem Chief Operating Officer (COO) unterstellt. Daneben gibt es in der Vossloh AG die Abteilung Corporate Sustainability. Der Head of Corporate Sustainability, eine 2020 geschaffene Position, die direkt an den Vorstand berichtet, ist für die Entwicklung und Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie sowie für das Management der konzernweiten Nachhaltigkeitsinitiativen verantwortlich. Darüber hinaus hat der Vorstand ein Group Sustainability Committee eingerichtet, das alle Nachhaltigkeitsaktivitäten innerhalb des Konzerns zentral steuert. Den Vorsitz hat der Leiter Corporate Sustainability inne. Zusätzlich hat jede Geschäftseinheit einen Beauftragten für Nachhaltigkeit, Gesundheit und Sicherheit ernannt. Auf operativer Ebene sind Nachhaltigkeitsthemen in die Führungsindikatoren, das Risikomanagement und die Planung der Geschäftseinheiten integriert. Dieser systematische Ansatz stellt sicher, dass ESG-Kriterien nicht nur erfüllt werden, sondern auch aktiv zur Unternehmensleistung beitragen. 

Nachhaltigkeitskriterien sind in die Vergütung des Vorstands integriert. Die Tantieme basiert nicht nur auf finanziellen Leistungskriterien wie EBIT, Umsatz und Working Capital, sondern auch auf der Erreichung von ESG-Zielen (Umwelt, Soziales und Governance). Im Einklang mit der allgemeinen Nachhaltigkeitsstrategie des Unternehmens können diese Ziele Kategorien wie Arbeitssicherheit, Diversität, Produktsicherheit, Mitarbeitendenzufriedenheit, Energieeffizienz und Treibhausgasemissionen umfassen. Die Zielwerte werden zu Beginn jedes Vergütungsjahres festgelegt. Die Zielerreichung ermittelt der Aufsichtsrat.

Risiko- und Chancenmanagement

Wie alle nichtfinanziellen Risiken und Chancen unterliegen die wesentlichen Nachhaltigkeitsauswirkungen, -risiken und -chancen, denen Vossloh ausgesetzt ist, einer planmäßigen internen Kontrolle, Bewertung und Steuerung. Risiken können bei den für das Unternehmen wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen in Bezug auf die Vollständigkeit und Integrität der erhobenen Daten, auf den Zeitpunkt der Verfügbarkeit von Informationen sowie insbesondere auf die Verfügbarkeit von Daten zur vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette bestehen. Um diese Risiken zu verhindern oder zu begrenzen, sind sie in das konzernweite Risiko- und Chancenmanagementsystem einbezogen. Bei der Bewertung von Risiken und Chancen werden dieselben monetären Schwellenwerte angewendet wie bei der allgemeinen finanziellen Risikobewertung von Vossloh.

Doppelte Wesentlichkeitsanalyse

Die Wesentlichkeitsanalyse von Vossloh für 2021 wurde für die aktuelle Nachhaltigkeitserklärung des Konzerns im Geschäftsbericht 2024 gemäß den Anforderungen des ESRS deutlich erweitert. Im Rahmen der Vorbereitung wurden alle im ESRS enthaltenen Kategorien (E1, E2, E3, E4, E5, S1, S2, S3, S4, und G1) sowie mehrere unternehmensspezifische Nachhaltigkeitsthemen (Cybersicherheit, Verfügbarkeit und Effizienz im Schienenverkehr, Lärmreduzierung im Gleis) einer doppelten Wesentlichkeitsanalyse unterzogen, d. h. hinsichtlich der (positiven und negativen) Auswirkungen der Aktivitäten von Vossloh auf Mensch und Umwelt sowie hinsichtlich der (finanziellen) Risiken und Chancen, die sich aus nachhaltigkeitsbezogenen Themen für das Unternehmen ergeben.

Compliance, einschließlich Lieferkette

Als globales Unternehmen mit einer rund 140-jährigen Tradition trägt Vossloh gesellschaftliche Verantwortung gegenüber seinen Kunden, Mitarbeitenden, Partnern, Investoren und der Öffentlichkeit. Aus dieser Verantwortung leitet Vossloh seinen Anspruch ab, der das Unternehmen und seine Mitarbeitenden verpflichtet, geltende Gesetze einzuhalten, grundlegende ethische Werte zu achten und jederzeit und überall vorbildlich zu handeln. Dieser Anspruch ist im Vossloh Verhaltenskodex schriftlich festgehalten. Der Verhaltenskodex, den alle Mitarbeitenden bei Eintritt in das Unternehmen erhalten und unterzeichnen, soll ihnen helfen, dieser Verantwortung gerecht zu werden.

Die Vermeidung von Rechtsverstößen jeglicher Art, insbesondere die Vermeidung von Korruption im Einklang mit dem Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption und von wettbewerbswidrigem Verhalten im Einklang mit insbesondere kartellrechtlichen Regelungen der Europäischen Union und der Vereinigten Staaten, ist ein zentrales Anliegen des Vorstands für den gesamten Vossloh Konzern. Der Vorstand hat dies auch in seiner Compliance-Verpflichtung unmissverständlich zusammengefasst, in der es unter anderem heißt: „Die Einhaltung von Recht und Gesetz hat absoluten Vorrang vor dem Abschluss eines Geschäfts oder der Erreichung interner Zielvorgaben. Eher verzichten wir auf einen Auftrag, als Gesetze zu verletzen. Verstöße gegen Gesetze und unsere internen Richtlinien werden nicht toleriert und führen zu Sanktionen (Null-Toleranz-Politik).“

Zur Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen des Compliance-Managementsystems in den einzelnen Geschäftseinheiten werden Compliance-Audits durchgeführt, die überwiegend mit Unterstützung externer Wirtschaftsprüfungsgesellschaften erfolgen. Diese Audits erfolgen sowohl anlassbezogen als auch verdachtsunabhängig.

Der Vossloh Konzern erwartet auch von seinen Lieferanten und Dienstleistern ein regelkonformes Handeln und Verhalten, das Recht und Gesetz entspricht. Dies wird im Einzelfall sowie anlassbezogen geprüft und kontrolliert.

Detaillierte Informationen zu Compliance sowie insgesamt zu Corporate Governance im Allgemeinen finden Sie unter Investor Relations.

Cybersicherheit

Vossloh steuert seine operativen und strategischen Geschäftsprozesse mit Hilfe leistungsfähiger Informationstechnologie. Mit fortschreitender Digitalisierung steigen die Anforderungen an die IT. Gleichzeitig nehmen die Bedrohungen der Cybersicherheit stetig zu. Die produzierende Industrie ist mit 28 % aller Cybercrime-Vorfälle der am häufigsten angegriffene Sektor in Europa. Im Rahmen der Optimierung seiner IT-Sicherheit hat Vossloh ein Informationssicherheits-Managementsystem (ISMS) zum Schutz vor digitalen Bedrohungen etabliert. Die Zertifizierung nach ISO 27001 ist für 2025 geplant.

Berichterstattung und Regulierung

Die Konzernnachhaltigkeitserklärung im Geschäftsbericht 2024 wurde nach den Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) erstellt. Die Konzernnachhaltigkeitserklärung wurde zur Erlangung begrenzter Sicherheit vom unabhängigen Wirtschaftsprüfer unter Beachtung des vom International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) herausgegebenen International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised): Assurance Engagements Other Than Audits or Reviews of Historical Financial Information geprüft.

Seit dem Geschäftsjahr 2021 setzt Vossloh die Berichtsanforderungen der EU-Taxonomieverordnung um. Dabei handelt es sich um ein standardisiertes Klassifizierungssystem zur Definition ökologisch nachhaltiger Wirtschaftstätigkeiten.