Im modernen Verständnis von nachhaltigem Wirtschaften dürfen wir nicht mehr verbrauchen, als in Zukunft nachwachsen, regeneriert oder wieder verfügbar gemacht werden kann. Tatsächlich verbraucht die Menschheit derzeit jedoch die Ressourcen von 1,7 Planeten Erde pro Jahr.
 
2015 verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen die „Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“. Diese umfasst 17 „Ziele für nachhaltige Entwicklung“. Dabei handelt es sich um politische Ziele der Vereinten Nationen (United Nations, UN), die eine nachhaltige Entwicklung auf wirtschaftlicher, sozialer und ökologischer Ebene sicherstellen sollen und für alle Länder weltweit gelten. Unternehmen können über ihre Fortschritte bei der Erreichung dieser Ziele berichten.
 
Seit Anfang 2020 beteiligt sich Vossloh aktiv an der UN-Initiative Global Compact, in der sich Unternehmen zur Einhaltung von Mindeststandards in den Bereichen Umwelt und Soziales verpflichten und über ihre Fortschritte berichten. Mit der Unterstützung der Prinzipien des UN Global Compact bekräftigt Vossloh seinen Beitrag zur Erreichung der globalen Nachhaltigkeitsziele bis 2030. Dieses Engagement konzentriert sich auf sechs der 17 SDGs. Dazu gehören:
- SDG 5: Geschlechtergleichstellung erreichen und alle Frauen und Mädchen zur Selbstbestimmung befähigen
 - SDG 6: Verfügbarkeit und nachhaltige Bewirtschaftung von Wasser und Sanitärversorgung für alle gewährleisten
 - SDG 8: Dauerhaftes, breitenwirksames und nachhaltiges Wirtschaftswachstum, produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit für alle fördern
 - SDG 9: Eine widerstandsfähige Infrastruktur aufbauen, breitenwirksame und nachhaltige Industrialisierung fördern und Innovationen unterstützen
 - SDG 12: Nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster sicherstellen
 - SDG 13: Umgehend Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und seiner Auswirkungen ergreifen.
 
 
Mit dem Green Deal hat die Europäische Union eine zentrale Wachstumsstrategie mit dem Ziel festgelegt, Europa bis 2050 klimaneutral zu machen. Der Green Deal umfasst ein Maßnahmenpaket zur ökologischen Modernisierung von Wirtschaft, Energie, Industrie, Verkehr, Landwirtschaft und Finanzsystem – unter dem Leitprinzip „Entkopplung des Wirtschaftswachstums vom Ressourcenverbrauch“. Mit seinem Kernziel der Klimaneutralität bis 2050 ist der Green Deal unter anderem durch die EU-Taxonomie für nachhaltige Investitionen und die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) politisch und rechtlich verankert.
 
Vossloh berichtet seit 2021 gemäß der EU-Taxonomie-Verordnung. Das standardisierte Klassifizierungssystem definiert und bewertet ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten. Die Zahlen unterstreichen das nachhaltige Geschäftsmodell von Vossloh: 100 % des Umsatzes sind als taxonomiefähig klassifiziert, da sie in ökologisch nachhaltigen Sektoren erzielt werden, und 67 % als taxonomiekonform, da sie neben ökologischen auch soziale Ziele unterstützen.
 
Nachhaltigkeit ist in vielfältiger Weise im Unternehmen verankert – in der Strategie, den Managementsystemen, dem Risiko- und Chancenmanagement sowie in der Berichterstattung in Form der Konzern-Nachhaltigkeitserklärung, die seit 2024 den neuen europäischen Berichtsstandards entspricht.