Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat
Vergütungssysteme
Vergütungssystem für den Vorstand ab Geschäftsjahr 2021
Unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 2019, bekannt gemacht im Amtlichen Teil des Bundesanzeigers am 20. März 2020, sowie des Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) wurde das System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder im Oktober 2020 umfassend überprüft und weiterentwickelt.
Das angepasste Vergütungssystem gilt für den Vorstand der Vossloh AG ab dem 1. Januar 2021 und kommt bei Neubestellungen und Vertragsverlängerungen zur Anwendung. Die Hauptversammlung vom 19. Mai 2021 hat das Vergütungssystem für den Vorstand mit einer Mehrheit von 84,97 % der abgegebenen Stimmen gebilligt .
Vergütungssystem für den Aufsichtsrat
Unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 2019, bekannt gemacht im Amtlichen Teil des Bundesanzeigers am 20. März 2020, sowie des Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) wurde das maßgeblich in der Satzung der Vossloh AG festgelegte System zur Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder im Oktober 2020 umfassend überprüft. Die Hauptversammlung vom 19. Mai 2021 hat das Vergütungssystem für den Aufsichtsrat mit einer Mehrheit von
99,87 % der abgegebenen Stimmen
beschlossen
.
Die Aufgabe des Aufsichtsrats ist die Beratung und Überwachung des Vorstands. Durch diese Leistung trägt der Aufsichtsrat zur langfristigen Entwicklung der Gesellschaft und zur Förderung der Unternehmensstrategie bei. Das Vergütungssystem für den Aufsichtsrat trägt dieser Verantwortung und dem Tätigkeitsumfang Rechnung. Die beigefügte Übersicht fasst das Vergütungssystem für den Aufsichtsrat zusammen.
Vergütungsbericht
Den Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2022 finden Sie nebst Prüfbericht des Wirtschaftsprüfers hier.
Hier finden Sie die Vergütungsberichte der vergangenen Geschäftsjahre als PDF zum Download.