Stimmrechtsmitteilungen

Nach dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sind Aktionäre verpflichtet, dem Unternehmen und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht unverzüglich mitzuteilen, wenn bestimmte Prozentsätze (Schwellen) der Stimmrechte und/oder der diesbezüglichen Finanzinstrumente erreicht, über- oder unterschritten werden.

Wir bitten Aktionäre, die gemäß WpHG verpflichtet sind, der Vossloh AG eine Veränderung von Stimmrechtsanteilen mitzuteilen, die entsprechende Mitteilung ausschließlich an folgenden Kontakt zu richten:

voting-rights@vossloh.com
Fax: +49 (0) 2392 52–219

WpHG-Meldungen zu Stimmrechtsanteilen
Eine Übersicht der WpHG-Meldungen zu Stimmrechtsanteilen der Vossloh Aktiengesellschaft finden Sie hier .